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Kommen Sie mindestens 60 Minuten später als geplant an, haben Sie Anspruch auf 25 Prozent Erstattung, bei 120 Minuten oder mehr sind es 50 Prozent. Inhaber:innen von Zeitfahrkarten (zum Beispiel Monats- oder Jahres-Abo) oder des Quer-durchs-Land-Tickets werden mit pauschalen Festbeträgen pro Verspätung entschädigt.2024/11/13